Wo stehen Sie gerade?
Egal, ob Sie noch überlegen, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen oder ob Sie die Einbürgerung bereits beantragt haben und warten: Wir helfen Ihnen, um schnell und sicher Deutscher zu werden.
In 5 Schritten zur Ihrer Einbürgerung: So funktioniert es
Professionelle anwaltliche Begleitung für Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Transparent, digital und zum Festpreis.
1
Situation auswählen
Wählen Sie Ihren aktuellen Stand aus: Entweder möchten Sie noch einen Antrag stellen oder Sie möchten eine Klage erheben.
2
Erforderliche Angaben machen
Füllen Sie unseren Fragebogen aus, um herauszufinden, welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll ist.
3
Anwaltliche Prüfung
Wir prüfen Ihre Angaben und analysieren Ihre Situation individuell innerhalb von 24 Stunden.
4
Klare Empfehlung
Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung zu den nächsten Schritten auf Ihrem Weg zur Einbürgerung.
5
Durchsetzung Ihrer Rechte
Wir beantragen die Einbürgerung bei der für Sie zuständigen Behörde oder wir erheben eine Klage auf Einbürgerung.
Was uns auszeichnet
Professionelle anwaltliche Begleitung für Ihren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft. Transparent, digital und zum Festpreis.



Spezialisierung auf Einbürgerungsverfahren
vollständig digitaler Ablauf
transparente Festpreise

anwaltliche Prüfung statt automatisierten Standardantworten
Unsere Leistungen & Preise
Bei uns wissen Sie immer, wie viel Sie bezahlen.
Unsere Expertise: Ihr Team für die Einbürgerung
Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft.


Florian Bunes
Bengisu İncikli
Rechtsanwalt
Avukat (Türkische Rechtsanwältin)
Mit Erfahrung und dem Bewusstsein für die Bedeutung der Staatsbürgerschaft begleite ich Sie sicher durch alle Phasen Ihres Einbürgerungsverfahrens.
Als Expertin für internationale Rechtsfragen verbinde ich Empathie mit rechtlicher Klarheit, um Ihnen den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ebnen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung in Deutschland erfüllen?
Für eine Einbürgerung nach § 10 StAG müssen Sie grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Außerdem müssen unter anderem Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, Sie benötigen einen geeigneten Aufenthaltsstatus, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und dürfen grundsätzlich keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen haben. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts spielt eine wichtige Rolle. Ob sämtliche Voraussetzungen vorliegen, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab.
Nach wie vielen Jahren kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Die Einbürgerung ist grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich. Die früher vorgesehene allgemeine Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen besteht nicht mehr. Für bestimmte Personengruppen gelten allerdings besondere Regelungen.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger: Hier kommt eine Einbürgerung grundsätzlich bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland in Betracht, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht.
Kann ich die doppelte Staatsangehörigkeit behalten?
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht verlangt bei einer Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Mehrstaatigkeit ist aus deutscher Sicht daher grundsätzlich möglich. Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten, hängt allerdings zusätzlich vom Recht Ihres Herkunftsstaates ab. Manche Staaten sehen bei der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit weiterhin einen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor.
Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?
Grundsätzlich müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Nachweis kann je nach Fall beispielsweise durch ein anerkanntes Sprachzertifikat oder bestimmte deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Bildungsabschlüsse erfolgen.
Für bestimmte Personengruppen sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz Erleichterungen oder Ausnahmen vor, etwa wenn die erforderlichen Kenntnisse wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erworben werden können. Auch besondere Härtefälle können relevant sein.
Wie viel kostet ein Einbürgerungsantrag in Deutschland?
Die gesetzliche Gebühr für eine Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen, das gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert wird, beträgt die Gebühr grundsätzlich 51 Euro. Hinzukommen können beispielsweise Kosten für Sprachprüfungen, den Einbürgerungstest oder die Beschaffung bestimmter Dokumente.
Die behördliche Einbürgerungsgebühr ist von den Kosten einer anwaltlichen Begleitung zu unterscheiden.
Wie lange dauert eine Einbürgerung in Deutschland?
Eine bundesweit einheitliche Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Wie schnell über einen Einbürgerungsantrag entschieden wird, hängt unter anderem von der zuständigen Behörde, deren Auslastung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Einzelfalls ab.
In stark ausgelasteten Behörden können Einbürgerungsverfahren mehrere Jahre dauern. Ein erfahrener Anwalt kann aber die Chance erhöhen, dass der Antrag deutlich schneller bearbeitet wird.
Was kann ich tun, wenn mein Einbürgerungsantrag nicht bearbeitet wird?
Wenn Sie Ihren Einbürgerungsantrag bereits gestellt haben und über längere Zeit keine Entscheidung erhalten, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO in Betracht kommen.
Vor einer Klage sollte geprüft werden, wann der Antrag wirksam gestellt wurde, ob die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, ob offene Nachforderungen bestehen und ob die Behörde einen zureichenden Grund für die bisherige Bearbeitungsdauer hat.
Eine Untätigkeitsklage ist deshalb nicht automatisch in jedem länger laufenden Einbürgerungsverfahren sinnvoll.
Beschleunigt eine Untätigkeitsklage meine Einbürgerung?
Eine Untätigkeitsklage kann dazu führen, dass die ausstehende behördliche Entscheidung gerichtlich eingefordert wird. Sie ist jedoch keine Garantie dafür, dass Sie unmittelbar eingebürgert werden oder dass das Verfahren innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen abgeschlossen wird.
Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt insbesondere vom bisherigen Verfahrensablauf, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, den materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen und der Situation der zuständigen Behörde ab. Auch haben die Gerichte teilweise unterschiedliche Standpunkte.
Gerade deshalb prüfen wir vor einer Klage zunächst, ob Ihr Fall für ein gerichtliches Vorgehen geeignet ist.
Wissen & Ratgeber
Präzise Informationen rund um die deutsche Einbürgerung, die Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Ihre Anträge erfolgreich zu gestalten.








